Weitere Entscheidung unten: OLG München, 31.05.2007

Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2007 - V ZB 36/07   

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https://dejure.org/2007,7284
BGH, 12.07.2007 - V ZB 36/07 (https://dejure.org/2007,7284)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2007 - V ZB 36/07 (https://dejure.org/2007,7284)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - V ZB 36/07 (https://dejure.org/2007,7284)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines titulierten Anspruchs auf die Besichtigung eines Hauses; Ansehung einer Beschwer durch den zuerkannten Anspruch auf Zugang als nicht zu vernachlässigen wegen Geringfügigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511a
    Streitwert und Berufungsbeschwer bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Nutzung eines Hauses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verpflichtung zur Duldung der Besichtigung: Höhe der Beschwer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1384
  • NZM 2007, 660
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - V ZB 36/07
    Die angefochtene Entscheidung beschränkt den Anspruch des Beklagten auf effektiven Rechtsschutz in einer nicht zu rechtfertigenden Weise (vgl. Senat, Beschl. v. 13. Mai 2004, V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217, 1218 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1998 - XII ZB 111/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - V ZB 36/07
    Der von dem Berufungsgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 4. November 1999, XII ZB 111/98, FamRZ 199, 647, 648, ist nichts anderes zu entnehmen.
  • AG Brandenburg, 16.07.2021 - 31 C 79/21

    Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen

    Insoweit konnte der Verfügungskläger derartige Besichtigungen durch den Sachverständigen mittels dieses Beschlusses auch nicht täglich oder über einen längeren Zeitraum verlangen und damit den Besitz der Verfügungsbeklagten an dem von ihr als Wohnhaus genutzten Haus auch nicht nachhaltig beeinträchtigen, so dass eine Bemessung der Beschwer der Verfügungsbeklagten auf einen 600, 00 Euro übersteigenden Betrag hier insoweit wohl auch nicht in Betracht kommen dürfte ( BGH , Beschluss vom 12.07.2007, Az.: V ZB 36/07, u.a. in: NJW-RR 2007, Seite 1384 ).
  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 130/09

    Berufungssumme: Beschwer des Berufungsklägers bei Verurteilung zur Duldung des

    Denn dann muss der Berufungskläger jederzeit mit Eingriffen in sein Besitzrecht rechnen (vgl. BGH Beschluss vom 12. Juli 2007 - V ZB 36/07 - NJW-RR 2007, 1384).
  • BGH, 25.09.2013 - VII ZB 26/11

    Beschwer eines zur Unterlassung verurteilten Partei: Beschwer bei Streit über

    Der angefochtene Beschluss beschränkt das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Verfahrensgrundrecht der Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes bezüglich des Zugangs zur Berufungsinstanz in einer nicht zu rechtfertigenden Weise (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - V ZB 36/07, NJW-RR 2007, 1384 Rn. 5; Beschluss vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, VersR 2012, 881 Rn. 3).
  • BGH, 20.10.2020 - VIII ZA 6/20

    Beiordnung eines Notanwalts für die Durchführung einer Rechtsbeschwerde auf

    Vor diesem Hintergrund sind - anders als bei einer dauerhaft bestehenden Verpflichtung zur Zutrittsgewährung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - V ZB 36/07, NJW-RR 2007, 1384 Rn. 8) - Anhaltspunkte dafür, dass die Beschwer den von dem Berufungsgericht geschätzten Betrag von 500 EUR übersteigen könnte, nicht erkennbar.
  • AG Hamburg, 02.09.2020 - 49 C 173/20

    Mängelanzeige eines Mieters: Duldung der Besichtigung und Dokumentation der

    Der Streitwert entspricht dem wirtschaftlichen Interesse der Kläger (vergleiche etwa BGH NZM 2007, 660).
  • BGH, 23.05.2023 - VIII ZB 16/22

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei Abweisung der

    (b) Die titulierte Verpflichtung der Klägerin zur Verschaffung des Zutritts und zur Duldung der Arbeiten kann aber auch nicht - wie die Rechtsbeschwerde meint - mit den in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen eines ständigen und jederzeitigen Zutrittsrechts (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - V ZB 36/07, NZM 2007, 660 Rn. 7 f.) gleichgesetzt werden.
  • BGH, 22.10.2013 - I ZB 55/11

    Anforderungen an die Bestimmung der Berufungsbeschwer gegen einen

    Der angefochtene Beschluss beschränkt das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Verfahrensgrundrecht der Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes bezüglich des Zugangs zur Berufungsinstanz in einer nicht zu rechtfertigenden Weise (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - V ZB 36/07, NJW-RR 2007, 1384 Rn. 5; Beschluss vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, VersR 2012, 881 Rn. 3, mwN).
  • BGH, 22.10.2013 - I ZB 59/11

    Entstehen von Nachteilen gegenüber einem Schuldner aus der Erfüllung des

    Der angefochtene Beschluss beschränkt das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Verfahrensgrundrecht der Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes bezüglich des Zugangs zur Berufungsinstanz in einer nicht zu rechtfertigenden Weise (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - V ZB 36/07, NJW-RR 2007, 1384 Rn. 5; Beschluss vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, VersR 2012, 881 Rn. 3, mwN).
  • BGH, 22.10.2013 - I ZB 58/11

    Bestimmung der Beschwer des Schuldners eines zur Unterlassung verpflichtenden

    Der angefochtene Beschluss beschränkt das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Verfahrensgrundrecht der Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes bezüglich des Zugangs zur Berufungsinstanz in einer nicht zu rechtfertigenden Weise (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - V ZB 36/07, NJW-RR 2007, 1384 Rn. 5; Beschluss vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, VersR 2012, 881 Rn. 3, mwN).
  • BGH, 22.10.2013 - I ZB 57/11

    Anforderungen an die Bestimmung der Berufungsbeschwer gegen einen

    Der angefochtene Beschluss beschränkt das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Verfahrensgrundrecht der Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes bezüglich des Zugangs zur Berufungsinstanz in einer nicht zu rechtfertigenden Weise (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - V ZB 36/07, NJW-RR 2007, 1384 Rn. 5; Beschluss vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, VersR 2012, 881 Rn. 3, mwN).
  • AG München, 04.09.2020 - 421 C 4745/20

    Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen geben Vermieter Zutrittsrecht

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Rechtsprechung
   OLG München, 31.05.2007 - 34 Wx 112/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3892
OLG München, 31.05.2007 - 34 Wx 112/06 (https://dejure.org/2007,3892)
OLG München, Entscheidung vom 31.05.2007 - 34 Wx 112/06 (https://dejure.org/2007,3892)
OLG München, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 34 Wx 112/06 (https://dejure.org/2007,3892)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; FGG § 12; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1004; FGG § 12; WEG § 15 Abs. 3 § 22 Abs. 1
    Sonderrechtsnachfolger als Handlungsstörer - bauliche Veränderungen an Doppelhaushälfte bei vereinbarter wirtschaftlicher Trennung - Anhörung der Beteiligten zu Streitfragen

  • ibr-online

    Sonderrechtsnachfolger als Handlungsstörer?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bauliche Veränderungen an Sondereigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abdingbarkeit der Zustimmungspflicht bei über die Instandhaltung hinausgehenden baulichen Veränderungen und Aufwendungen im Rahmen einer Teilungserklärung; Formbedürftigkeit der Zustimmung der ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sonderrechtsnachfolger im Wohnungseigentum als Handlungsstörer? (IMR 2007, 264)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 307 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 1384
  • DNotZ 2008, 127
  • NZM 2007, 842
  • FGPrax 2007, 166
  • ZMR 2007, 643
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG München, 31.05.2007 - 34 Wx 112/06
    Nach dem maßgeblichen objektiven Inhalt und Sinn dieser Regelung, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 160, 354/362; BGH WuM 2006, 270 jeweils m.w.N.), wird dem Wohnungseigentümer damit gerade nicht erlaubt, bauliche Veränderungen vorzunehmen, die für andere Wohnungseigentümer mit vermeidbaren Nachteilen verbunden sind.
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG München, 31.05.2007 - 34 Wx 112/06
    Als Nachteil im Sinne von § 14 Abs. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen, wobei entscheidend darauf abzustellen ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in einer entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGHZ 116, 392/396; BayObLG ZMR 2003, 514).
  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

    Auszug aus OLG München, 31.05.2007 - 34 Wx 112/06
    Nach dem maßgeblichen objektiven Inhalt und Sinn dieser Regelung, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 160, 354/362; BGH WuM 2006, 270 jeweils m.w.N.), wird dem Wohnungseigentümer damit gerade nicht erlaubt, bauliche Veränderungen vorzunehmen, die für andere Wohnungseigentümer mit vermeidbaren Nachteilen verbunden sind.
  • OLG München, 10.07.2006 - 34 Wx 33/06

    Errichtung einer Pergola als bauliche Veränderung - Beseitigungsanspruch des

    Auszug aus OLG München, 31.05.2007 - 34 Wx 112/06
    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht den Nachteil für die Antragsteller damit begründet, dass der Gesamteindruck der Wohnanlage massiv beeinträchtigt werde und zudem durch die vorgeschobene Position des Balkons der Innenraum hinter dem Balkon der Antragsteller eingesehen werden kann (vgl. auch OLG München ZMR 2006, 800 m.w.N.).
  • BayObLG, 28.12.2001 - 2Z BR 163/01

    Beseitigungsanspruch gegen Handlungsstörer - Duldungsanspruch gegenüber

    Auszug aus OLG München, 31.05.2007 - 34 Wx 112/06
    Sie haftet jedoch nicht als bloße Zustandsstörerin (vgl. BayObLG ZWE 2002, 317/318; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 22 Rn. 266), weil sie jedenfalls aus ihrem Mitbenutzungsrecht an der ehelichen Wohnung und wegen ihrer in Rahmen vom Ziffer 2. a) (2) festgestellten Beteiligung die bauliche Veränderung selbst mit vorgenommen hat.
  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01

    Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung

    Auszug aus OLG München, 31.05.2007 - 34 Wx 112/06
    Die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung muss nicht ausdrücklich und nicht schriftlich erteilt werden, sie kann auch konkludent durch schlüssiges Verhalten des Berechtigten erklärt werden (BayObLZ 1998, 32/34; BayObLG ZMR 2001, 640).
  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 73/93

    Ausbau eines Speichers zu Wohnraum - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus OLG München, 31.05.2007 - 34 Wx 112/06
    Zutreffend hat das Landgericht zwar ausgeführt, dass die Unterschrift der Antragsteller auf dem Eingabeplan nicht ohne weiteres als Zustimmung gewertet werden kann (BayObLGZ 1990, 204/206 f; BayObLG NJW-RR 1994, 82; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1468).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.1998 - 4 W 42/97

    Wohnungseigentumsrecht: Auslegung einer im Baugenehmigungsverfahren erteilten

    Auszug aus OLG München, 31.05.2007 - 34 Wx 112/06
    Zutreffend hat das Landgericht zwar ausgeführt, dass die Unterschrift der Antragsteller auf dem Eingabeplan nicht ohne weiteres als Zustimmung gewertet werden kann (BayObLGZ 1990, 204/206 f; BayObLG NJW-RR 1994, 82; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1468).
  • BayObLG, 28.01.2003 - 2Z BR 140/02

    Beteiligte im Wohungseigentumsverfahren - Anspruch auf Übersendung von Kopien aus

    Auszug aus OLG München, 31.05.2007 - 34 Wx 112/06
    Als Nachteil im Sinne von § 14 Abs. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen, wobei entscheidend darauf abzustellen ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in einer entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGHZ 116, 392/396; BayObLG ZMR 2003, 514).
  • OLG Celle, 28.05.2008 - 4 W 33/08

    Erwerb von Sondereigentum an nachträglich errichteten Räumlichkeiten; Rechtsnatur

    Ohne anderweitige Vereinbarung verbleibt es bei dem Grundsatz, dass der geschaffene Raum im Gemeinschaftseigentum steht (OLG München, NJW-RR 2007, 1384 ff. - aus juris, Rn. 17).
  • LG Stuttgart, 20.08.2018 - 19 S 51/17

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Bestimmtheit des Beschlusses über

    Entscheidend ist, ob sich ein Wohnungseigentümer nach der Verkehrsanschauung in entsprechender Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH NJW 2012, 2725; 1992, 978; OLG München NJW-RR 2007, 1384).
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